Stand: Juli 2026
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§ 2 Vertragsgegenstand
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Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus dem gewählten Leistungspaket und der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung unter lako-finance.com/pakete.
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Zahlungsdienste, Inkassodienstleistungen und Rechnungsfinanzierung sind nicht Bestandteil des SaaS-Vertrags, sondern werden nach Maßgabe der §§ 11–13 dieser AGB durch LakoFinance bzw. durch lizenzierte Partner auf Grundlage gesonderter Bedingungen erbracht. [An tatsächliches Setup anpassen.]
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LakoFinance ist berechtigt, den Vertragsschluss von einer Identitäts- und Legitimationsprüfung (insbesondere nach dem Geldwäschegesetz) sowie von einer positiven Risikoprüfung abhängig zu machen.
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In den Paketen enthaltene Kontingente (z. B. Bonitätsprüfungen, laufende Bonitätsüberwachungen) gelten je Abrechnungsmonat. Nicht verbrauchte Kontingente verfallen am Monatsende und werden nicht übertragen oder erstattet.
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Er verlängert sich anschließend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.
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Das Entgelt für das Leistungspaket und monatliche Add-ons wird monatlich im Voraus fällig; nutzungsabhängige Entgelte (z. B. zusätzliche Bonitätsprüfungen, Inkassoprovisionen) werden nach Anfall abgerechnet. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder Überweisung.
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Gehen Zahlungen außerhalb der Plattform beim Kunden ein (z. B. durch Überweisung unmittelbar auf ein nicht mit LakoFinance verbundenes Konto des Kunden), hat der Kunde diese unverzüglich in der Plattform zu erfassen bzw. die betroffene Rechnung als bezahlt zu kennzeichnen.
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LakoFinance entwickelt die Plattform laufend weiter und darf Funktionen ändern oder ergänzen, soweit der vertraglich vereinbarte Leistungskern erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
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Eine Nutzung für Dritte, die Weitervermietung oder das Reverse Engineering der Software sind untersagt, soweit nicht gesetzlich zwingend erlaubt.
(3)
An den vom Kunden eingestellten Daten stehen LakoFinance keine Rechte zu, mit Ausnahme des Rechts, diese zur Vertragserfüllung zu verarbeiten. LakoFinance darf Daten in anonymisierter, nicht auf den Kunden oder dessen Debitoren rückführbarer Form zur Verbesserung ihrer Dienste und Risikomodelle nutzen. [Reichweite mit Anwalt abstimmen — wichtig für das Daten-Moat-Konzept.]
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(2)
Bonitätsinformationen, Scores und Handlungsempfehlungen sind Informations- und Entscheidungshilfen. Sie stellen keine Garantie für die Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit eines Dritten dar. Die Entscheidung über Geschäftsabschlüsse trifft allein der Kunde.
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Zahlungsdienste (insbesondere Zahlungslinks, Kartenzahlung, Pay by Bank, SEPA-Lastschrifteinzug, Apple Pay / Google Pay) werden erbracht durch einen lizenzierten und behördlich beaufsichtigten Zahlungsdienstleistungspartner. Es gelten ergänzend dessen Bedingungen, die dem Kunden im Bestellprozess zur Verfügung gestellt werden. [Falls eigene ZAG-Erlaubnis: Klausel umformulieren.]
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Für die Erteilung und Verwaltung von SEPA-Mandaten stellt LakoFinance die technischen Funktionen bereit. Der Kunde ist für die wirksame Mandatserteilung durch seine Debitoren verantwortlich, soweit diese in seinem Verhältnis zum Debitor erfolgt.
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Auf Wunsch des Kunden können offene Forderungen an einen nach § 10 RDG registrierten Inkassopartner übergeben werden. Die Beauftragung erfolgt je Einzelfall durch den Kunden. [Falls eigene RDG-Registrierung: anpassen.]
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Für Inkassoleistungen gelten die Konditionen des gewählten Pakets: im Paket Starter 15 € je Fall zuzüglich 5 % Erfolgsprovision auf beigetriebene Beträge, ab Paket Explorer 5 % Erfolgsprovision ohne Fixbetrag. Vom Schuldner erstattete Inkassokosten werden angerechnet. [Kostenmechanik mit Legal/Partner abstimmen.]
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Die Rechnungsfinanzierung (Ankauf offener Forderungen mit Auszahlung binnen 24 Stunden und Übernahme des Ausfallrisikos) wird auf Grundlage eines gesonderten Rahmenvertrags erbracht durch einen lizenzierten Finanzierungspartner. [Setup klären — Factoring erfordert eine Erlaubnis nach § 32 KWG.]
(2)
Ein Anspruch auf Ankauf einzelner Forderungen besteht nicht. Der Ankauf setzt insbesondere eine positive Prüfung der Forderung und der Bonität des Debitors voraus.
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Soweit LakoFinance personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, der diesem Vertrag als Anlage beigefügt ist. [AVV erstellen und verlinken.]
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Diese Pflicht besteht für die Dauer von drei Jahren nach Vertragsende fort.
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Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet LakoFinance nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Summe der vom Kunden in den letzten sechs Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlten Entgelte.
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Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Grund entfallen ist. Vertragliche Zahlungspflichten bleiben von der Sperrung unberührt, soweit der Kunde die Sperrung zu vertreten hat.
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Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
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Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Neu-Ulm, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
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