RECHTLICHES

RECHTLICHES

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Nutzung der LakoFinance-Plattform durch Unternehmer (B2B).

für die Nutzung der LakoFinance-Plattform durch Unternehmer (B2B).

Stand: Juli 2026

§ 1 Geltungsbereich

§ 1 Geltungsbereich

(1)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Lako Finance GmbH, Hauptstraße 88, 89250 Senden (nachfolgend „LakoFinance") und ihren Kunden über die Nutzung der LakoFinance-Plattform und der damit verbundenen Leistungen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Lako Finance GmbH, Hauptstraße 88, 89250 Senden (nachfolgend „LakoFinance") und ihren Kunden über die Nutzung der LakoFinance-Plattform und der damit verbundenen Leistungen.

(2)

Das Angebot von LakoFinance richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.

Das Angebot von LakoFinance richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.

(3)

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, LakoFinance stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, LakoFinance stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1)

LakoFinance stellt dem Kunden eine cloudbasierte Software-Plattform (Software as a Service) zur Verfügung, mit der der Kunde insbesondere Rechnungen erstellen, versenden und nachverfolgen, Zahlungserinnerungen und Mahnläufe automatisieren, Bonitätsinformationen abrufen sowie ergänzende Leistungen (Zahlungsabwicklung, Inkasso, Rechnungsfinanzierung) beauftragen kann.

LakoFinance stellt dem Kunden eine cloudbasierte Software-Plattform (Software as a Service) zur Verfügung, mit der der Kunde insbesondere Rechnungen erstellen, versenden und nachverfolgen, Zahlungserinnerungen und Mahnläufe automatisieren, Bonitätsinformationen abrufen sowie ergänzende Leistungen (Zahlungsabwicklung, Inkasso, Rechnungsfinanzierung) beauftragen kann.

(2)

Der konkrete Funktionsumfang ergibt sich aus dem gewählten Leistungspaket und der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung unter lako-finance.com/pakete.

(3)

Zahlungsdienste, Inkassodienstleistungen und Rechnungsfinanzierung sind nicht Bestandteil des SaaS-Vertrags, sondern werden nach Maßgabe der §§ 11–13 dieser AGB durch LakoFinance bzw. durch lizenzierte Partner auf Grundlage gesonderter Bedingungen erbracht. [An tatsächliches Setup anpassen.]

§ 3 Vertragsschluss

§ 3 Vertragsschluss

(1)

Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde den Registrierungs- bzw. Bestellprozess abschließt und LakoFinance die Bestellung in Textform bestätigt oder den Zugang zur Plattform freischaltet.

Die Darstellung der Leistungen auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar. Der Vertrag kommt zustande, indem der Kunde den Registrierungs- bzw. Bestellprozess abschließt und LakoFinance die Bestellung in Textform bestätigt oder den Zugang zur Plattform freischaltet.

(2)

LakoFinance ist berechtigt, den Vertragsschluss von einer Identitäts- und Legitimationsprüfung (insbesondere nach dem Geldwäschegesetz) sowie von einer positiven Risikoprüfung abhängig zu machen.

(3)

Der Kunde sichert zu, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt und die bei der Registrierung gemachten Angaben zutreffend und vollständig sind.

Der Kunde sichert zu, dass er als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB handelt und die bei der Registrierung gemachten Angaben zutreffend und vollständig sind.

§ 4 Leistungspakete, Add-ons & Kontingente

§ 4 Leistungspakete, Add-ons & Kontingente

(1)

LakoFinance bietet die Leistungspakete Starter, Explorer, Pro und Enterprise sowie zubuchbare Add-ons an. Umfang und Preise ergeben sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Preisübersicht.

LakoFinance bietet die Leistungspakete Starter, Explorer, Pro und Enterprise sowie zubuchbare Add-ons an. Umfang und Preise ergeben sich aus der bei Vertragsschluss gültigen Preisübersicht.

(2)

In den Paketen enthaltene Kontingente (z. B. Bonitätsprüfungen, laufende Bonitätsüberwachungen) gelten je Abrechnungsmonat. Nicht verbrauchte Kontingente verfallen am Monatsende und werden nicht übertragen oder erstattet.

(3)

Über das Kontingent hinausgehende Leistungen werden zu den Preisen der jeweils aktuellen Add-on-Übersicht abgerechnet.

Über das Kontingent hinausgehende Leistungen werden zu den Preisen der jeweils aktuellen Add-on-Übersicht abgerechnet.

(4)

Ein Wechsel in ein höheres Paket ist jederzeit zum Beginn des nächsten Abrechnungsmonats möglich; ein Wechsel in ein niedrigeres Paket zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit.

Ein Wechsel in ein höheres Paket ist jederzeit zum Beginn des nächsten Abrechnungsmonats möglich; ein Wechsel in ein niedrigeres Paket zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit.

§ 5 Laufzeit & Kündigung

§ 5 Laufzeit & Kündigung

(1)

Der Vertrag beginnt mit der Freischaltung des Zugangs zur Plattform und hat eine Erstlaufzeit von 12 Monaten.

Der Vertrag beginnt mit der Freischaltung des Zugangs zur Plattform und hat eine Erstlaufzeit von 12 Monaten.

(2)

Er verlängert sich anschließend jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt wird.

(3)

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für LakoFinance insbesondere vor, wenn der Kunde die Plattform missbräuchlich nutzt, mit der Zahlung von zwei Monatsentgelten in Verzug ist oder gegen wesentliche Pflichten aus § 7 verstößt.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für LakoFinance insbesondere vor, wenn der Kunde die Plattform missbräuchlich nutzt, mit der Zahlung von zwei Monatsentgelten in Verzug ist oder gegen wesentliche Pflichten aus § 7 verstößt.

(4)

Nach Vertragsende stellt LakoFinance dem Kunden seine Daten für einen Zeitraum von 30 Tagen in einem gängigen Format zum Export bereit. Danach werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

Nach Vertragsende stellt LakoFinance dem Kunden seine Daten für einen Zeitraum von 30 Tagen in einem gängigen Format zum Export bereit. Danach werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 6 Preise & Zahlungsbedingungen

§ 6 Preise & Zahlungsbedingungen

(1)

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2)

Das Entgelt für das Leistungspaket und monatliche Add-ons wird monatlich im Voraus fällig; nutzungsabhängige Entgelte (z. B. zusätzliche Bonitätsprüfungen, Inkassoprovisionen) werden nach Anfall abgerechnet. Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift, Kreditkarte oder Überweisung.

(3)

Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB). LakoFinance ist zudem berechtigt, den Zugang nach Maßgabe von § 17 zu sperren.

Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen (§ 288 BGB). LakoFinance ist zudem berechtigt, den Zugang nach Maßgabe von § 17 zu sperren.

(4)

LakoFinance kann die Preise mit Wirkung zum Beginn einer neuen Vertragslaufzeit anpassen. Preisänderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt; dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu.

LakoFinance kann die Preise mit Wirkung zum Beginn einer neuen Vertragslaufzeit anpassen. Preisänderungen werden dem Kunden mindestens vier Wochen vor Wirksamwerden in Textform angekündigt; dem Kunden steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens zu.

(5)

Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 7 Pflichten des Kunden

§ 7 Pflichten des Kunden

(1)

Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm in die Plattform eingestellten Daten (insbesondere Rechnungs- und Debitorendaten) richtig, vollständig und aktuell sind. Für die inhaltliche Richtigkeit seiner Rechnungen, insbesondere deren steuerliche Korrektheit, ist allein der Kunde verantwortlich.

Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm in die Plattform eingestellten Daten (insbesondere Rechnungs- und Debitorendaten) richtig, vollständig und aktuell sind. Für die inhaltliche Richtigkeit seiner Rechnungen, insbesondere deren steuerliche Korrektheit, ist allein der Kunde verantwortlich.

(2)

Gehen Zahlungen außerhalb der Plattform beim Kunden ein (z. B. durch Überweisung unmittelbar auf ein nicht mit LakoFinance verbundenes Konto des Kunden), hat der Kunde diese unverzüglich in der Plattform zu erfassen bzw. die betroffene Rechnung als bezahlt zu kennzeichnen.

(3)

Der Kunde darf über die Plattform nur Forderungen einstellen und geltend machen, die tatsächlich bestehen, fällig und frei von Einreden sind, und die aus seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit stammen.

Der Kunde darf über die Plattform nur Forderungen einstellen und geltend machen, die tatsächlich bestehen, fällig und frei von Einreden sind, und die aus seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit stammen.

(4)

Der Kunde gewährleistet, dass er zur Verarbeitung der von ihm eingestellten personenbezogenen Daten Dritter (z. B. seiner Debitoren) berechtigt ist und diese, soweit erforderlich, über die Verarbeitung durch LakoFinance informiert.

Der Kunde gewährleistet, dass er zur Verarbeitung der von ihm eingestellten personenbezogenen Daten Dritter (z. B. seiner Debitoren) berechtigt ist und diese, soweit erforderlich, über die Verarbeitung durch LakoFinance informiert.

(5)

Zugangsdaten sind geheim zu halten. Der Kunde informiert LakoFinance unverzüglich über eine unbefugte Nutzung seines Kontos.

Zugangsdaten sind geheim zu halten. Der Kunde informiert LakoFinance unverzüglich über eine unbefugte Nutzung seines Kontos.

(6)

Der Kunde wirkt an gesetzlich vorgeschriebenen Identifizierungs- und Prüfprozessen (insbesondere nach dem Geldwäschegesetz) mit und teilt Änderungen seiner Firmendaten unverzüglich mit.

Der Kunde wirkt an gesetzlich vorgeschriebenen Identifizierungs- und Prüfprozessen (insbesondere nach dem Geldwäschegesetz) mit und teilt Änderungen seiner Firmendaten unverzüglich mit.

(7)

Eine missbräuchliche Nutzung der Plattform — insbesondere das Einstellen fingierter Rechnungen, die Belästigung Dritter über die Mahnfunktionen oder Eingriffe in die technische Infrastruktur — ist untersagt.

Eine missbräuchliche Nutzung der Plattform — insbesondere das Einstellen fingierter Rechnungen, die Belästigung Dritter über die Mahnfunktionen oder Eingriffe in die technische Infrastruktur — ist untersagt.

§ 8 Verfügbarkeit & Wartung

§ 8 Verfügbarkeit & Wartung

(1)

LakoFinance stellt die Plattform mit einer Verfügbarkeit von 98,5 % im Jahresmittel bereit. Ausgenommen sind Zeiten geplanter Wartung, die nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten stattfindet und rechtzeitig angekündigt wird, sowie Ausfälle, die LakoFinance nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Störungen bei Dritten).

LakoFinance stellt die Plattform mit einer Verfügbarkeit von 98,5 % im Jahresmittel bereit. Ausgenommen sind Zeiten geplanter Wartung, die nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten stattfindet und rechtzeitig angekündigt wird, sowie Ausfälle, die LakoFinance nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt, Störungen bei Dritten).

(2)

LakoFinance entwickelt die Plattform laufend weiter und darf Funktionen ändern oder ergänzen, soweit der vertraglich vereinbarte Leistungskern erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.

§ 9 Nutzungsrechte

§ 9 Nutzungsrechte

(1)

Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die Plattform für eigene Geschäftszwecke im vereinbarten Umfang (Anzahl der Nutzer, Paket) zu nutzen.

Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit das nicht ausschließliche, nicht übertragbare Recht, die Plattform für eigene Geschäftszwecke im vereinbarten Umfang (Anzahl der Nutzer, Paket) zu nutzen.

(2)

Eine Nutzung für Dritte, die Weitervermietung oder das Reverse Engineering der Software sind untersagt, soweit nicht gesetzlich zwingend erlaubt.

(3)

An den vom Kunden eingestellten Daten stehen LakoFinance keine Rechte zu, mit Ausnahme des Rechts, diese zur Vertragserfüllung zu verarbeiten. LakoFinance darf Daten in anonymisierter, nicht auf den Kunden oder dessen Debitoren rückführbarer Form zur Verbesserung ihrer Dienste und Risikomodelle nutzen. [Reichweite mit Anwalt abstimmen — wichtig für das Daten-Moat-Konzept.]

§ 10 Bonitätsinformationen

§ 10 Bonitätsinformationen

(1)

Bonitätsprüfungen und laufende Bonitätsüberwachungen beruhen auf Daten spezialisierter, lizenzierter Partner (Wirtschaftsauskunfteien) sowie ggf. weiteren Quellen und auf KI-gestützten Auswertungen.

Bonitätsprüfungen und laufende Bonitätsüberwachungen beruhen auf Daten spezialisierter, lizenzierter Partner (Wirtschaftsauskunfteien) sowie ggf. weiteren Quellen und auf KI-gestützten Auswertungen.

(2)

Bonitätsinformationen, Scores und Handlungsempfehlungen sind Informations- und Entscheidungshilfen. Sie stellen keine Garantie für die Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit eines Dritten dar. Die Entscheidung über Geschäftsabschlüsse trifft allein der Kunde.

(3)

Der Kunde darf Bonitätsinformationen nur für eigene Zwecke im Zusammenhang mit einer konkreten geschäftlichen Beziehung verwenden und nicht an Dritte weitergeben.

Der Kunde darf Bonitätsinformationen nur für eigene Zwecke im Zusammenhang mit einer konkreten geschäftlichen Beziehung verwenden und nicht an Dritte weitergeben.

§ 11 Zahlungsdienste

§ 11 Zahlungsdienste

(1)

Zahlungsdienste (insbesondere Zahlungslinks, Kartenzahlung, Pay by Bank, SEPA-Lastschrifteinzug, Apple Pay / Google Pay) werden erbracht durch einen lizenzierten und behördlich beaufsichtigten Zahlungsdienstleistungspartner. Es gelten ergänzend dessen Bedingungen, die dem Kunden im Bestellprozess zur Verfügung gestellt werden. [Falls eigene ZAG-Erlaubnis: Klausel umformulieren.]

(2)

Für die Erteilung und Verwaltung von SEPA-Mandaten stellt LakoFinance die technischen Funktionen bereit. Der Kunde ist für die wirksame Mandatserteilung durch seine Debitoren verantwortlich, soweit diese in seinem Verhältnis zum Debitor erfolgt.

(3)

Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, können dem Kunden mit den tatsächlich anfallenden Fremdkosten zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von 15 € berechnet werden.

Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, können dem Kunden mit den tatsächlich anfallenden Fremdkosten zuzüglich einer Bearbeitungspauschale von 15 € berechnet werden.

§ 12 Mahnwesen & Inkasso

§ 12 Mahnwesen & Inkasso

(1)

Das KI-gestützte Mahnwesen versendet Zahlungserinnerungen und Mahnungen im Namen und im Auftrag des Kunden. Der Kunde kann Eskalationsstufen und Tonalität in den Einstellungen der Plattform steuern.

Das KI-gestützte Mahnwesen versendet Zahlungserinnerungen und Mahnungen im Namen und im Auftrag des Kunden. Der Kunde kann Eskalationsstufen und Tonalität in den Einstellungen der Plattform steuern.

(2)

Auf Wunsch des Kunden können offene Forderungen an einen nach § 10 RDG registrierten Inkassopartner übergeben werden. Die Beauftragung erfolgt je Einzelfall durch den Kunden. [Falls eigene RDG-Registrierung: anpassen.]

(3)

Für Inkassoleistungen gelten die Konditionen des gewählten Pakets: im Paket Starter 15 € je Fall zuzüglich 5 % Erfolgsprovision auf beigetriebene Beträge, ab Paket Explorer 5 % Erfolgsprovision ohne Fixbetrag. Vom Schuldner erstattete Inkassokosten werden angerechnet. [Kostenmechanik mit Legal/Partner abstimmen.]

(4)

Ein Erfolg der Beitreibung wird nicht geschuldet.

Ein Erfolg der Beitreibung wird nicht geschuldet.

§ 13 Rechnungsfinanzierung

§ 13 Rechnungsfinanzierung

(1)

Die Rechnungsfinanzierung (Ankauf offener Forderungen mit Auszahlung binnen 24 Stunden und Übernahme des Ausfallrisikos) wird auf Grundlage eines gesonderten Rahmenvertrags erbracht durch einen lizenzierten Finanzierungspartner. [Setup klären — Factoring erfordert eine Erlaubnis nach § 32 KWG.]

(2)

Ein Anspruch auf Ankauf einzelner Forderungen besteht nicht. Der Ankauf setzt insbesondere eine positive Prüfung der Forderung und der Bonität des Debitors voraus.

(3)

Die Konditionen (Finanzierungsgebühr, Höchstbeträge, finanzierbare Zahlungsziele) ergeben sich aus dem Rahmenvertrag und werden dem Kunden vor jeder Finanzierung transparent angezeigt.

Die Konditionen (Finanzierungsgebühr, Höchstbeträge, finanzierbare Zahlungsziele) ergeben sich aus dem Rahmenvertrag und werden dem Kunden vor jeder Finanzierung transparent angezeigt.

(4)

Der Kunde garantiert beim Verkauf einer Forderung deren rechtlichen Bestand (Verität). Das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Debitors (Bonitätsrisiko) übernimmt der Käufer der Forderung nach Maßgabe des Rahmenvertrags.

Der Kunde garantiert beim Verkauf einer Forderung deren rechtlichen Bestand (Verität). Das Risiko der Zahlungsunfähigkeit des Debitors (Bonitätsrisiko) übernimmt der Käufer der Forderung nach Maßgabe des Rahmenvertrags.

§ 14 Datenschutz & Auftragsverarbeitung

§ 14 Datenschutz & Auftragsverarbeitung

(1)

Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von LakoFinance.

Die Parteien beachten die anwendbaren Datenschutzvorschriften. Einzelheiten zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung von LakoFinance.

(2)

Soweit LakoFinance personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, der diesem Vertrag als Anlage beigefügt ist. [AVV erstellen und verlinken.]

§ 15 Vertraulichkeit

§ 15 Vertraulichkeit

(1)

Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung.

Die Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung.

(2)

Diese Pflicht besteht für die Dauer von drei Jahren nach Vertragsende fort.

§ 16 Haftung

§ 16 Haftung

(1)

LakoFinance haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und aus übernommenen Garantien.

LakoFinance haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und aus übernommenen Garantien.

(2)

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet LakoFinance nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Summe der vom Kunden in den letzten sechs Monaten vor dem schädigenden Ereignis gezahlten Entgelte.

(3)

Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen.

Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen.

(4)

LakoFinance haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg der über die Plattform gesteuerten Prozesse, insbesondere nicht dafür, dass Debitoren Rechnungen bezahlen, noch für die Richtigkeit von durch Dritte gelieferten Bonitätsdaten.

LakoFinance haftet nicht für den wirtschaftlichen Erfolg der über die Plattform gesteuerten Prozesse, insbesondere nicht dafür, dass Debitoren Rechnungen bezahlen, noch für die Richtigkeit von durch Dritte gelieferten Bonitätsdaten.

(5)

LakoFinance haftet nicht für Folgen, die darauf beruhen, dass der Kunde außerhalb der Plattform eingegangene Zahlungen entgegen § 7 Abs. 2 nicht oder nicht rechtzeitig erfasst hat — insbesondere nicht für Zahlungserinnerungen, Mahnungen oder Inkassomaßnahmen gegenüber Debitoren, deren Forderung bereits beglichen war.

LakoFinance haftet nicht für Folgen, die darauf beruhen, dass der Kunde außerhalb der Plattform eingegangene Zahlungen entgegen § 7 Abs. 2 nicht oder nicht rechtzeitig erfasst hat — insbesondere nicht für Zahlungserinnerungen, Mahnungen oder Inkassomaßnahmen gegenüber Debitoren, deren Forderung bereits beglichen war.

(6)

Für den Verlust von Daten haftet LakoFinance nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre, soweit die Datensicherung nicht vertraglich von LakoFinance geschuldet ist.

Für den Verlust von Daten haftet LakoFinance nur in dem Umfang, in dem der Schaden auch bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre, soweit die Datensicherung nicht vertraglich von LakoFinance geschuldet ist.

§ 17 Sperrung

§ 17 Sperrung

(1)

LakoFinance darf den Zugang des Kunden vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung bestehen, gesetzliche Pflichten (insbesondere nach dem Geldwäschegesetz) dies erfordern oder der Kunde sich mit Zahlungen in Verzug befindet und eine Mahnung mit Sperrandrohung erfolglos geblieben ist.

LakoFinance darf den Zugang des Kunden vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche oder rechtswidrige Nutzung bestehen, gesetzliche Pflichten (insbesondere nach dem Geldwäschegesetz) dies erfordern oder der Kunde sich mit Zahlungen in Verzug befindet und eine Mahnung mit Sperrandrohung erfolglos geblieben ist.

(2)

Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Grund entfallen ist. Vertragliche Zahlungspflichten bleiben von der Sperrung unberührt, soweit der Kunde die Sperrung zu vertreten hat.

§ 18 Änderungen der AGB

§ 18 Änderungen der AGB

(1)

LakoFinance kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien zumutbar ist, insbesondere zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder Weiterentwicklung der Leistungen.

LakoFinance kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen beider Parteien zumutbar ist, insbesondere zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder Weiterentwicklung der Leistungen.

(2)

Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen; hierauf wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.

§ 19 Schlussbestimmungen

§ 19 Schlussbestimmungen

(1)

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2)

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Neu-Ulm, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3)

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieses Textformerfordernisses.

(4)

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Funktionen

Branchen

© 2026 LakoFinance. Alle Rechte vorbehalten.